Stadt Aßlar

Allgemeine Informationen

Ablauf der Neuberechnung und Ihre Mithilfe

Damit die korrekte Niederschlagswassergebühr berechnet werden kann, sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen!

Das Ergebnis der Luftbildauswertung wird Ihnen zugesandt. Ob eine Fläche in die Kanalisation entwässert oder welche Befestigungsart vorhanden ist, lässt sich aus den Luftbildern nicht verlässlich ermitteln. Grundsätzlich wird deshalb angenommen, dass sämtliche bebauten und künstlich befestigten Flächen an das öffentliche Abwassersystem angeschlossen sind. Daher ist es für Sie wichtig zu kontrollieren

Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Hotline wenden. Darüber hinaus sind Bürgersprechstunden und Informationsveranstaltungen vorgesehen.

Änderungen auf meinem Grundstück

Sollte es in Zukunft (nach Abschluss der diesjährigen Aktualisierung) zu Veränderungen auf Ihrem Grundstück kommen, die die Entwässerung des Niederschlagswassers beeinflussen, melden Sie diese bitte den Stadtwerken Aßlar. Damit können wir gewährleisten, dass Sie die korrekte Niederschlagswassergebühr entrichten.

Beispielhafte Veränderungen sind der Bau einer neuen Garage oder die Umwandlung einer asphaltierten Zuwegung in eine Ökopflasterfläche.

Was ist die gesplittete Abwassergebühr bzw. das Abwassergebührensplitting?

Unter dem Abwassergebührensplitting versteht man die Trennung der Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr. Diese verpflichtende Trennung wird in der Stadt Aßlar bereits seit 1998 durchgeführt und soll nun aktualisiert werden.

Die Schmutzwassergebühr errechnet sich aus dem entnommenen Frischwasser. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich aus dem Niederschlagswasser, das von Dachflächen und sonstigen künstlich versiegelten Flächen in das öffentliche Kanalnetz abfließt. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Flächengröße der an die Kanalisation angeschlossenen versiegelten bzw. teilversiegelten Flächen.

Veranschaulichung des Abwassergebührensplittings

Warum ist eine Aktualisierung der Versiegelungsflächen erforderlich?

Da die letzte flächendeckende Erhebung der Versiegelungsflächen bereits 20 Jahre zurückliegt, bedarf es einer Aktualisierung der Daten. Hinzu kommt, dass in Zukunft eine Unterteilung nach Versiegelungsarten vorgenommen wird. Die Wasserdurchlässigkeit der Flächen wirkt sich somit mindernd auf die Niederschlagswassergebühr aus. Bislang wurden alle befestigten Flächen als voll versiegelt eingestuft.

Wie erfolgt die Aktualisierung der Flächen?

Vom gesamten Gebiet der Stadt Aßlar wurden 2016 hochauflösende Luftbilder erstellt und digital ausgewertet. Jeder Grundstückseigentümer erhält die Ergebnisse seines Grundstücks als Karte und Fragebogen, um sicherzustellen, dass die Auswertungen korrekt sind.

Welche Versiegelungsarten werden in Zukunft unterschieden?

Die Satzung sieht folgende Einteilung von bebauten und künstlich befestigten Grundstücksflächen auf Basis ihrer Wasserdurchlässigkeit mit den entsprechenden Faktoren vor:

1. Dachflächen
1.1 Flachdächer, geneigte Dächer 1
1.2 Kiesdächer 0,5
1.3 Gründächer
a) mit einer Aufbaudicke bis 10 cm 0,5
b) mit einer Aufbaudicke ab 10 cm 0,3
2. Befestigte Grundstücksflächen
2.1 Beton-, Schwarzdecken (Asphalt, Teer o.Ä.), Pflaster mit Fugenverguss, sonstige wasserundurchlässige Flächen mit Fugenverdichtung 1
2.2 Pflaster (z.B. auch Rasen- oder Splittfugenpflaster), Platten - jeweils ohne Fugenverguss
a) bis zu einer Fugenbreite von 15 mm 0,7
b) mit einer größeren Fugenbreite als 15 mm 0,6
2.3 wassergebundene Decken (aus Kies, Splitt o.Ä.) 0,5
2.4 Porenpflaster oder ähnlich wasserdurchlässiges Pflaster 0,4
2.5 Rasengittersteine 0,2

Beispielhafte Versiegelungen

Werden alle bebauten oder befestigten Flächen für die Berechnung der Niederschlagsgebühr herangezogen?

Nein. Es werden nur Flächen berücksichtigt, deren Niederschlagswasser direkt oder indirekt in das öffentliche Kanalnetz abfließt.

Befestigte Flächen, deren Niederschlagswasser auf unversiegelte Flächen abfließt und dort versickert, werden nicht berücksichtigt.

Wie wird meine Zisterne berücksichtigt?

Zisternen zur Rückhaltung von Niederschlagswasser wirken sich mindernd auf die Niederschlagswassergebühr aus, sofern ihr Fassungsvermögen mindestens 1 m3 beträgt. Darüber hinaus gelten bei der Berechnung von Zisternen folgende Regelungen:

  1. Ist die Zisterne nicht an das öffentliche Abwassersystem angeschlossen, werden die an die Zisterne angeschlossenen Flächen für die Berechnung nicht gewertet.
  2. Wenn die Zisterne über einen Anschluss an das öffentliche Abwassersystem verfügt, ist die Minderung von der Nutzung des Regenwassers abhängig.
    • Wenn das Wasser ausschließlich zur Gartenbewässerung genutzt wird, werden pro Kubikmeter Fassungsvermögen 10 m2 Fläche reduziert.
    • Wenn das Wasser ausschließlich als Brauchwasser genutzt wird, werden pro Kubikmeter Fassungsvermögen 20 m2 Fläche reduziert.
    • Wenn das Wasser zur Gartenbewässerung und als Brauchwasser genutzt wird, werden pro Kubikmeter Fassungsvermögen 22 m2 Fläche reduziert.

Grundsätzlich gilt, dass nicht mehr als die an die Zisterne angeschlossene Flächengröße reduziert werden kann.